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Island gibt Termine für "Söngvakeppnin 2017" bekannt

Trotz zwei verpasster Finalteilnahmen hintereinander hält die isländische Fernsehanstalt RÚV am, mehr oder weniger, bewährten Vorentscheidungskonzept fest. Lagen die Termine in den vergangenen Jahren immer um den Valentinstag herum, findet das Finale 2017 am 11. März statt.

Dem Finale vorgeschaltet sind zwei Vorrunden zu je sechs Lieder, aus denen sich jeweils die besten drei Titel in einer Kombi-Wertung aus Jury und Zuschauern für das Finale qualifizieren. Diese werden am 25. Februar sowie am 04. März ausgetragen. Bis zum 28. Oktober 2016 können Komponisten mit isländischer Staatszugehörigkeit ihre Beiträge einreichen, oder jene, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren dort haben. Ausländische Autoren dürfen ebenfalls von diesen Komponisten verpflichtet werden, jedoch muss zumindest einer der Texter ebenfalls von der Insel stammen. Die Beiträge werden von einer siebenköpfigen, unabhängigen Jury angehört und bewertet. Die Komponisten werden spätestens am 01. Dezember darüber informiert werden, ob sie es unter die besten zwölf Lieder geschafft haben, oder nicht.

Die Beiträge können zwar mit nicht-isländischem Text eingereicht werden, müssen jedoch in den Semifinals in der Heimatsprache präsentiert werden. Im Finale wird, wie auch die vergangenen beiden Jahre, die Version gesungen, die dann auch in Kiew auf die Bühne gebracht werden wird. Es werden zwei Superfinalisten aus Jury- und Zuschauer-Voting ermittelt, über die dann alleine das Publikum entscheiden wird, wer Island beim Eurovision Song Contest 2017 vertreten wird.

Wir wünschen der Auswahljury ein glückliches Händchen und drücken Island für eine Finalteilnahme nächsten Mai ganz kräftig die Daumen.


Das Logo der Vorentscheidung 2017
Unter www.ruv/songvakeppnin können Beiträge ab sofort eingereicht werden.
Bild: © RÚV